GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Arbeitsrecht

Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Rechte und Pflichten eines Dienstnehmers wie eines Dienstgebers, angefangen von Ausbildungsverhältnissen/Lehrverhältnissen über Dienstverhältnisse als Arbeiter oder Angestellter bis hin zu Managerdienstverträgen, andererseits neue Formen der Heim- und Telearbeit sowie der freien Dienstnehmereigenschaft.

 

Grundsätze:

  • Das Arbeitsrecht regelt auf „kollektiver“ Ebene Rechte und Pflichten der von den Arbeitnehmern zu bildenden Organe gegenüber dem Dienstgeber bzw. auf nächsthöherer Ebene der Arbeitnehmervertreter gegenüber den Dienstgebervertretungen.
  • Das Arbeitsrecht regelt auf „individueller“ Ebene unter Berücksichtigung der kollektiven Regeln die konkreten Rechte und Pflichten zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer.
  • Entwickelt hat sich das Arbeitsrecht aus der Notwendigkeit des Schutzes des einzelnen, regelmäßig schwachen Dienstnehmers gegenüber dem Dienstgeber, sei es durch Arbeitnehmerschutzvorschriften, Arbeitszeitvorschriften, Urlaubsregelungen, Regeln über den Bestandschutz von Dienstverhältnissen, etc.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen die Parteien eines Arbeitsvertrages je nach Fragestellung bereits beginnend bei der Begründung des Dienstverhältnisses über die Dienstvertragserstellung, begleitend mit der Aufklärung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien des Arbeitsvertrages und endend bei der Rechtsberatung über eine Auflösung des Dienstverhältnisses aus welchem Grund und von welcher der beiden Parteien auch immer.

 

Checkliste

Wir beraten Sie und zeigen Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie nachstehende Unterlagen vorbereiten:

  • Dienstvertrag bzw. sonstige vertragliche Vereinbarung/Dienstzettel
  • Arbeitszeitaufzeichnungen (Ausdruck Austeilerfassungssystem/Tachographenscheiben/eigene Aufzeichnungen)
  • Urlaubs- und Krankenstandskarten
  • schriftliche Dokumentation zB über Abmahnungen, getroffene Vereinbarungen, Abänderung der getroffenen Vereinbarungen etc.
  • möglichst vollständige Angabe über die Daten beteiligter Personen (Vor- und Nachname, Adressen)

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: