GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Reiserecht

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Nicht immer aber entsprechen die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter der Realität. Wenn dem Hotelzimmer Balkon und Meerblick fehlen, wenn die Wasserspülung der Toilette ausfällt und das Hotel nicht direkt am Strand sondern 800 m entfernt liegt, trübt das die Urlaubsfreude.

Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Mängel in der Unterkunft, der Verpflegung oder an seinen sonstigen angebotenen Leistungen auftreten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Mangels ab und davon, in welchem Umfang der Urlaub dadurch beeinträchtigt wurde.

Die Rechtsprechung der Gerichte zu diesem Thema ist äußerst differenziert und entwickelt sich ständig weiter. Eine Prozessführung kann riskant sein. Sie sollten daher auf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes nicht verzichten. Er kennt auf Grund seiner langjährigen Erfahrung die Rechtslage und kann auch die Risken eines allfälligen Gerichtsverfahrens einschätzen.

 

Unsere Leistungen

Wir werden zunächst den Sachverhalt mit Ihnen ausführlich erörtern. Wir werden mit Ihnen die Mängel im Einzelnen besprechen, das Beweismaterial sichten und die Rechtslage prüfen.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Ansprüche Sie stellen können, und zunächst außergerichtlich mit dem Reiseveranstalter verhandeln. Wenn die Beweislage für Sie ungünstig ist, raten wir Ihnen, die vom Veranstalter angebotene Entschädigung anzunehmen. Sollte außergerichtlich keine Entschädigungsleistung zu erhalten sein, klären wir Sie über das Risiko eines Gerichtsverfahren ebenso auf wie über die Erfolgsaussichten. Ist ein Prozess unvermeidlich, bringen wir für Sie die Klage ein und vertreten Sie im Verfahren.

 

Checkliste

Um die Frage eines Entschädigungsanspruches oder die Durchsetzbarkeit verlässlich prüfen zu können, benötigen wir von Ihnen nachfolgende Unterlagen:

  • Reisekatalog bzw. Prospekt
  • Reisevertrag
  • Schriftliche Dokumentation über die Mängel, die bereits im Urlaub erstellt und nach Möglichkeit dem Reiseveranstalter übergeben werden sollten.
  • Lichtbilder, die die Mängel beweisen können
  • Namen und Daten von Personen, die als Zeugen infrage kommen

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: