GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Immobilienübertragung

Wer plant, eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu übertragen, ist mit zahlreichen komplexen Fragen konfrontiert: rechtliche Rahmenbedingungen, Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, Vertragsgestaltung, Steuern, Gebühren und vieles mehr.

Folgende Fragen sollten unter anderem bereits im Vorfeld geklärt werden:
Welche Steuern und Gebühren können anfallen?
Kann per letztwilliger Verfügung (zB Testament) über die Immobilie verfügt werden?
Ist das Grundstück mit Dienstbarkeiten und Bestandsrechten belastet, die unter Umständen nicht im Grundbuch aufscheinen?
Welche Genehmigungen sind vorhanden bzw erforderlich (Grundverkehrsbehörde, Denkmalschutz, Natur- und Landschaftsschutz usw)?
Welche öffentlich-rechtlichen Auflagen und Einschränkungen sind mit der Benützung oder Bebauung des Grundstückes verbunden?

Diese und – je nach Einzelfall – diverse weitere Fragen sollten im Vorfeld einer Übertragung geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei.

 
 

Unsere Leistungen

  • Wir analysieren vertraulich Ihre Situation und informiert Sie über rechtliche Rahmenbedingungen sowie anfallende Steuern und Gebühren.
  • Wir beraten Sie, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung sinnvoll ist.
  • Wir errichten den Schenkungsvertrag (bzw Kaufvertrag), der auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt ist.
  • Wir sorgen für die Eintragung im Grundbuch, nimmt die Selbstberechnung anfallender Steuern und Gebühren vor und führt diese für Sie an Finanzamt und Gericht ab.
  • Wir beraten Sie über Möglichkeiten der Eigentumsübertragung mittels letztwilliger Verfügung (zB Testament), verfasst Ihre letztwillige Verfügung formgerecht und kümmert sich um die sichere Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung in einem Testamentsregister (zB im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte).

Checkliste

  • Daten über die Immobilie (Eigentumswohnung, Haus, Grundstück) – zum Beispiel exakte Anschrift, möglicherweise grundbücherliche Einlagezahl und Katastralgemeinde (falls bekannt);
  • falls vorhanden: etwaige Schätzungsgutachten, etc.;
  • Auflistung von Inventar (Möbeln, etc.), das mitübertragen werden soll;
  • falls vorhanden: Unterlagen / Urkunden, (Alt-)Verträge über die Immobilie
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: