GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Betriebsübergabe

So gut wie jeder Unternehmer sieht sich früher oder später mit der Frage konfrontiert, wer ihm als Betriebsinhaber nachfolgen soll und wie diese Übergabe zu regeln ist.

Mit der Auswahl des geeigneten Nachfolgers ist es hierbei nicht getan. Vielmehr bedarf es einer rechtzeitigen sowie umfassenden strategischen Planung und Vorbereitung, da neben wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebsübergabe auch rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind, welche gravierenden Einfluss auf die Gestaltung und Folgen der Betriebsübergabe haben. So sind zum einen die erb- und familienrechtlichen Aspekte ebenso zu beachten, wie beispielsweise Haftungsregelungen, die sich aus dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Unternehmensrecht, dem Sozialversicherungsrecht etc. ergeben.

Naturgemäß sind – wie bei jeder Übertragung von Vermögenswerten – auch steuer- und abgabenrechtliche Problemstellungen zu lösen, welche einer rechtzeitigen Prüfung bedürfen. Um hier eine abgabenoptimierende Vorgangsweise zu ermöglichen, ist es erforderlich, auf diese sowohl bei der Wahl der Rechtsform als auch in der Vertragsgestaltung entsprechend Bedacht zu nehmen. Es gilt nicht nur das Unternehmen selbst in seinem wirtschaftlichen Bestand und seinen Marktchancen durch den Inhaberwechsel weitgehend unbeeinträchtigt zu erhalten. Zudem ist ein Ausgleich zwischen den – oft widerstreitenden - Interessen des übergebenden Unternehmers und seines Nachfolgers zu suchen. Eine faire Regelung mit den erb- und anwartschaftsberechtigten Familienmitgliedern, die nicht zum Zug kommen, muss gefunden werden. Schließlich sind auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Nachfolger zu schaffen, die es diesem ermöglichen, das Unternehmen ohne übermäßige Belastungen aus der Betriebsübergabe eigenverantwortlich zu führen. Er sollte in die Lage versetzt sein, sich als Unternehmer dem dynamisch verändernden Markt zu stellen und dort erfolgreich zu agieren.

All dies bedarf einer rechtzeitigen Planung. Kein Unternehmen und keine Unternehmensübergabe ist mit der anderen vergleichbar. Es gibt keine Patentlösungen für die Betriebsnachfolge. Rechtzeitige Planung und umfassende juristische Prüfung, Ausarbeitung eines für die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeschneiderten Vertragskonzepts sowie dessen Umsetzung unter anwaltlicher Begleitung sind unverzichtbare Voraussetzungen, damit eine Betriebsnachfolge zum Vorteil des Unternehmers und seines Nachfolgers gelingen kann.

 
 

Unsere Leistungen

Wir können für eine möglichst klare Abgrenzung des betrieblichen Vermögens vom Privatvermögen Vorsorge zu treffen.

Wir können gegebenenfalls nahelegen, das Unternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen und klare schriftliche Regelungen über die Nutzung der Patent- und Lizenzrechte zu treffen.

Wir können dem Unternehmer empfehlen, eine letztwillige Verfügung zu errichten, in der geregelt ist, wer nach seinem Ableben bestimmenden Einfluss in seinem Unternehmen ausüben soll und die sicherstellt, dass dem Betrieb die lebenswichtigen Nutzungsrechte seiner Erfindung weiterhin zur Verfügung stehen.

Wir können ihn – bei Vorliegen erheblicher Vermögenswerte – über die Möglichkeiten informieren, eine Privatstiftung zu errichten, welcher er seine Gesellschaftsanteile bzw. sonstiges Privatvermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen übertragen kann.

Wir könnten ihm auch nahelegen, einen Mitarbeiter seines Vertrauens im Betrieb aufzubauen, der im Falle seiner persönlichen Verhinderung die Aufrechterhaltung des Betriebes bewerkstelligen kann. Um diesen Mitarbeiter entsprechend an das Unternehmen zu binden und zu motivieren, könnten wir gegebenenfalls einen maßgeschneiderten Dienstvertrag mit Erfolgsbeteiligung ausarbeiten, welcher diese Schlüsselkraft auch bei Wechsel des Betriebsinhabers an das Unternehmen bindet.

Wir könnten den Unternehmer auf die abgabenrechtlichen Auswirkungen einer Betriebsübergabe und die Höhe der hier zu erwartenden finanziellen Belastungen hinweisen. Wir können gemeinsam mit ihm an einem Lösungskonzept zur Optimierung der Abgabenlast im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten arbeiten.

Die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung unserer Kanzlei ermöglicht einem Unternehmer jedenfalls für das Unternehmen wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten sowie den Familienangehörigen die Verstrickung in langwierige und persönliche wie wirtschaftlich belastende Rechtsstreitigkeiten zu ersparen.

Checkliste

Wir benötigen folgende Informationen bzw. Unterlagen zum Unternehmen:

  • Rechtsform
  • Gesellschaftsvertrag
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Bestand seit
  • gewerberechtliche Voraussetzungen
  • Eigentümerstruktur
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  • Vermögensstruktur
  • Verbindlichkeitenstruktur
  • existierende Haftungen
  • Patente, Marken, Lizenzen etc.
  • Miete (geschützt ?) / Eigentum
  • langfristige Verträge
  • Kundenstruktur
  • Eigenkapitalausstattung
  • Unternehmenskonzepte mit mittelfristiger und langfristiger Strategieplanung (falls vorhanden)
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: