GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Kreditrückzahlung

Gerade private Haushalte aber auch Unternehmen haben in den meisten Fällen einen kleineren oder größeren Kredit offen. Da die Kreditverträge der Banken in der Regel vorgedruckte Formulare sind und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken schriftlich vorliegen, haben Sie als Kreditnehmer oft den Eindruck, alles wäre unveränderbar. Dies ist nicht richtig. Sowohl vor der Kreditaufnahme als auch bei Nichtzahlung einer fälligen Rate gibt es genügend Möglichkeiten, mit der Bank zu verhandeln, um günstigere Konditionen für Sie zu erreichen.

 
 

Unsere Leistungen

Wir bereits vorher für Sie mit dem Sachbearbeiter der Bank eine Stundungsvereinbarung aushandeln.

Sollten die Raten nicht fristgerecht gezahlt werden, können wir für Sie eine neue Regelung aushandeln.

Wir können mit der Bank verhandeln, um die Belastung durch Verzugszinsen zu reduzieren.

Wir können mit der Bank allenfalls eine Umschuldung vereinbaren.

Worauf Sie achten sollten:

  • wenn Sie eine Rate nicht pünktlich zahlen können, nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Sachbearbeiter der Bank auf;
  • versuchen Sie von ihm eine Stundung der Rate oder eine Änderung der Zahlungsverpflichtung zu erreichen;
  • dadurch verhindern Sie, dass Sie zu den normalen Zinsen zusätzlich Verzugszinsen in ganz erheblicher Höhe zahlen müssen und möglicherweise auch der Gesamtkredit gestellt und eingeklagt wird;
  • lassen Sie sich die mit dem Sachbearbeiter der Bank getroffene Vereinbarung schriftlich geben, drängen Sie darauf, dass darin festgehalten wird, dass kein Verzug erfolgt ist;
  • das Gleiche gilt, wenn Sie als Bürge für den Kredit eines Familienmitgliedes oder eines Freundes haften;
  • ein vorheriges Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bank verhindert erhebliche Schwierigkeiten und Kosten.

Checkliste

  • Kreditvertrag,
  • die gesamte zusätzliche Korrespondenz einschließlich der Mahnungen,
  • Name und Telefonnummer des Sachbearbeiters bei der Bank,
  • wenn Sie mit der Bank mündliche Vereinbarungen getroffen haben, eine von Ihnen selbst angefertigte Zusammenstellung dieser mündlichen Vereinbarung.

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: