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Mietrecht

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten und ständigen Neuerungen unterliegenden Rechtsgebieten, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit dieser Rechtsmaterie in Berührung kommt.

Vorweg ist stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung gelangt, denn viele Mieterschutzbestimmungen betreffen nur Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz fallen.

Von besonderer Bedeutung sind auch die Befristungsregelungen im Mietrecht. Bei Wohnungen muss gem. § 29 MRG die vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung des Mietvertrages mindestens 3 Jahre betragen. Wird eine kürzere Vertragsdauer "vereinbart", wird die Befristung zumeist unwirksam sein, der Vertrag ist dann unbefristet und im Bereich des MRG kaum mehr zu kündigen.

Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages hat der Mieter einer Wohnung auch bei befristeten Verträgen nach Ablauf eines Jahres das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich zu kündigen.

Einige "Klauselentscheidungen" des Obersten Gerichtshofes haben mietvertragliche Vereinbarungen über die Erhaltungspflicht, zB von Heizthermen, wenn sie zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wurden, für rechtswidrig erklärt.

 
 

Unsere Leistungen

Es empfiehlt sich bei der Erstellung von Mietverträgen unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Mietrecht ist einem ständigen Wandel unterlegen. Mietveträge und alte Vertragsmuster, die noch vor wenigen Jahren hieb und stichfest waren, könnten mittlerweile rechtswidrig geworden sein.

Checkliste

Zum Besprechungstermin bei uns nehmen Sie am besten mit:

  • Mietvertrag
  • Polizze einer allfälligen Rechtschutzversicherung
  • Nachweis über eventuelle Defekte in der Wohnung
  • Notizen über den Sachverhalt
  • Bestätigung über die erlegte Kaution
  • Allfällige Korrespondenzen mit Ihrem Vermieter in dieser Angelegenheit
  • Meldeschein

 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: