GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Bürgschaft

Bürge ist, wer sich dazu verpflichtet, die Schuld eines anderen zu bezahlen.

Eine Bürgschaft ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich übernommen wird. Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft. Üblicherweise haftet der Bürge nur dann, wenn der Hauptschuldner dem Gläubiger gegenüber seine Schuld nicht erfüllt hat.
Wenn sich jemand allerdings als „Bürge und Zahler“ verpflichtet hat, steht es dem Gläubiger frei, von Anfang an auf den Hauptschuldner, auf den Bürgen oder auf beide zugleich zu zugreifen. Der Bürge kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Hauptschuld noch besteht, diese darf also weder bezahlt, noch verjährt, noch aus anderen Gründen erloschen sein.

Selbstverständlich hat der Bürge, der die Forderung des Gläubigers erfüllt hat, Anspruch darauf, das von ihm Geleistete vom Hauptschuldner ersetzt zu bekommen.

Die Übernahme einer Bürgschaft sollte immer reiflich überlegt werden.

 
 

Unsere Leistungen

Wir werden zunächst den Sachverhalt mit Ihnen ausführlich erörtern. Wir werden von Ihnen insbesondere wissen wollen, unter welchen Umständen die Bürgschaft zu Stande gekommen ist. Wir werden die schriftlichen Unterlagen ebenso prüfen wie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme.

Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Bürgschaftsübernahme rechtswirksam ist, werden wir, wenn Sie nicht auf einmal zahlen können, mit Ihrer Bank eine Zahlungsvereinbarung aushandeln. Sollten allerdings Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Bürgschaft bestehen, werden wir den Anspruch der Bank zurückweisen oder einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Erforderlichenfalls werden wir Sie auch in einem von der Bank anhängig gemachten Gerichtsverfahren vertreten.

Checkliste

Zum Besprechungstermin bei uns nehmen Sie am besten mit:

  • Kreditvertrag
  • Grundbuchsauszüge
  • Zusammenstellung der vorhandenen Vermögenswerte sowie
  • Einkommensunterlagen zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: