GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Vereinsrecht

Fast jeder österreichische Staatsbürger wird im Laufe seines Lebens Mitglied in einem, zwei- oder gar mehreren Vereinen. Sei es als Vertreter im Elternverein der Schule des Kindes, sei es im Sportverein, als Mitglied eines Autofahrerclubs oder im Rahmen eines Engagements für sozial benachteiligte Gruppen; überall trifft man auf die Rechtsform des Vereines und nicht selten wird früher oder später eine Funktion als Vorstand, Rechnungsprüfer oder Kassier zu übernehmen sein.

Um das in vielen Fällen idealistische und oft auch ehrenamtliche Engagement für die Ziele des Vereines nicht durch vermeidbare Meinungsunterschiede über Verwaltung und Verwendung von Geldern, organisatorische Abläufe und Vertretungsrechte/Pflichten zu belasten, bedarf es einer klaren rechtlichen Struktur und der Kenntnis über die wesentlichen zu beachtenden Gesetzesbestimmungen und Regeln.

Jeder Verein verfolgt seine ganz eigenen Ziele, hat seine besonderen Mitgliederstruktur und bedarf daher eines für ihn maßgeschneiderten rechtlichen Rahmens in Form eines Vereinsstatutes. Ein solches erstellt Ihr Anwalt.

 
 

Unsere Leistungen

Wir können Sie darüber informieren, dass ein Verein nicht bereits bei Errichtung der Statuten, sondern erst nach Ablauf einer Frist von vier bzw. sechs Wochen nach Einlangen der Errichtungsanzeige bei der Vereinsbehörde entsteht. Weiters können wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für alle im Namen des Vereines vor diesem Zeitpunkt getätigten Handlungen persönlich haften.

Wir können Ihnen empfehlen, mit der Unterfertigung des Mietvertrages zuzuwarten, jedenfalls jedoch gleichzeitig mit der Errichtung der Statuten die Vertreter des Vereines zu bestellen, sodass es bei allfälligen späteren Streitigkeiten nicht zur Auflösung durch die Vereinsbehörde mangels Organvertreter kommt.

Wir können Ihnen zudem ein maßgeschneidertes Vereinsstatut erstellen, indem auch klar geregelt ist, wer bei Abschluss oder Abänderung von Mietverträgen des Vereines zur Mitsprache berechtigt ist und wie die Mittel aufzubringen sind.

Wir können darüber hinaus auf die durch das Vereinsgesetz 2002 für alle Vereine verbindlich vorgesehene Verpflichtung hinweisen, ein geordnetes Rechnungswesen zu führen, für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen, sowie zum Ende des Rechnungsjahres innerhalb von 5 Monaten eine Einnahmen und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen.

Wir können für Sie auch die Eingaben und Anzeigen bei der Vereinsbehörde übernehmen.

Checkliste

Zur ersten Besprechung bei uns sollten Sie folgende Information bzw. Unterlagen vorbereiten:

  • Umschreibung des beabsichtigten Tätigkeitsgebietes des Vereines und seines Zwecks
  • Voraussichtlicher jährlicher Finanzaufwand und Überlegungen zur Mittelaufbringung
  • Namen, Geburtsdaten und Anschrift der vorgesehenen Vereinsgründer
  • Namen, Geburtsdaten und Anschrift der für die Vertretung des Vereines vorgesehenen Personen
  • Daten über den künftigen Sitz des Vereines (Zustelladresse)
  • Voraussetzungen zum Erwerb/Verlust der Mitgliedschaft im Verein
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: