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Erbrecht

Familienvermögen ist rascher verloren, als man denkt!

Die gesetzliche Erbfolge regelt zwar grundsätzlich die Verteilung des Vermögens nach dem Tod, die Errichtung eines Testaments zur speziellen Nachfolgeregelung ist aber nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen zweckmäßig. Die Errichtung eines Testaments ohne Beiziehung eines Rechtskundigen ist in der Regel mit erheblichen Gefahren verbunden.

Wissen Sie, welche Formvorschriften beim Testament zu beachten sind? Wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist? Wer ein Erbrecht hat und was genau das ist? Welchen Anspruch pflegende Angehörige haben? Wie sich eine Scheidung auf das Testament auswirkt? Wann ein Pflichtteil auszuzahlen ist? Oder unter welchen Voraussetzungen ein Pflichtteilsberechtigter enterbt werden kann?

Kaum jemand setzt sich mit diesen Fragen auseinander. Umso größer ist die (oft böse) Überraschung, wenn am Ende alles anders kommt, als eigentlich geplant. Um sicher zu stellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich in Erfüllung geht, sollten Sie rechtzeitig professionellen Rat einholen.

 

 
 

Unsere Leistungen

Unsere Beratung bei der Testamentserrichtung vermeidet aufregende und kostenintensive Konflikte mit Familienmitgliedern. Falsches Enterben kann das ganze Familienvermögen kosten, Pflichtteilsklagen dauern oft Jahre mit erheblichem Aufwand, im schlimmsten Fall verfällt das Vermögen dem Staat.

Wir haben Erfahrung als Parteienvertreter vor Gericht. Das hilft, Regelungen so zu formulieren, dass sie Streit vermeidend wirken. Wir sind rechtskundige Berater, die nicht nur im Streitfall, sondern auch vorsorgend helfen, Ihre Rechte zu schützen und Geld zu sparen.

Eine rechtskundige Testamentserrichtung ermöglicht nicht nur formell und inhaltlich wirksame und klare Lösungen, sondern berücksichtigt auch mögliche Erben sowie Möglichkeiten einer allfällig gewünschten Einschränkung, Schenkungen zu Lebzeiten, die Berücksichtigung von Lebensgefährten, Regelungen über eine Mietwohnung usw.

Checkliste

Zur Errichtung eines Testamentes wären insbesondere vorzubereiten:

  • Aufstellung über vorhandenes Vermögen
  • vorhandene Verträge wie Erbverträge, Ehepakte usw
  • Auflistung der Familienmitglieder und Verwandtschaftsgrad einschließlich unehelicher Kinder
  • kurzes Konzept, wer nach Möglichkeit bedacht und allenfalls weniger erhalten soll - über die gesetzlichen Ansprüche werden Sie aufgeklärt
  • Personen, die eventuell Vermächtnisse erhalten sollen
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: