GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Nachbarschaftsrecht

Seit 1. Juli 2004 gilt ein neues Nachbarschaftsrecht hinsichtlich Pflanzen an der Grundgrenze. Zuvor durfte man die in den eigenen Grund hineinwachsenden Äste und Wurzeln des nachbarlichen Baumes zwar abschneiden und herausreißen, konnte den Nachbarn aber nicht dazu veranlassen, das selbst zu tun.

Seither kann sich der Grundeigentümer in besonders massiven Fällen gegen den „Entzug von Licht und Luft“ zur Wehr setzen. Nach den neuen Bestimmungen muss der Nachbar, wenn die Beeinträchtigung unzumutbar ist, selbst entsprechende Maßnahmen ergreifen, also etwa Äste zurückschneiden, Hecken reduzieren etc. (§ 364 Abs 3 ABGB). Bei schwerer Beeinträchtigung haben beide Nachbarn je die Hälfte der Kosten für die Entfernung zu tragen (§ 422 Abs 2 ABGB).

 

Unsere Leistungen

Wir prüfen den Sachverhalt und die aktuelle Rechtslage.

Wir können Aufforderungsschreiben unter Hinweis auf die Gesetze an Ihren Nachbarn schicken, um eine Handlung (zB Zurückschneiden einer Hecke) einzufordern.

Wir können einen Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung (verpflichtend) stellen oder, wenn der Nachbar damit einverstanden ist, den Streit einem Mediator zu unterbreiten. Kommt es auch auf diesem Weg nicht zu einer gütlichen Einigung, setzten wir Ihre Rechte durch Klage bei Gericht durch.

 

Checkliste

Wenn Sie uns aufsuchen, um Ihr Problem zu besprechen, sollten Sie folgende Unterlagen mitnehmen:

  • einen Lageplan
  • Fotos der Situation
  • den Grundbuchsauszug, wenn er vorhanden ist (sonst können wir ihn selbst erstellen)
  • Namen von Zeugen
  • Belege über die Beseitigung von Schäden (Kostenvoranschläge, Rechnungen)

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: