GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Schmerzengeld

Bei Unfällen mit Verletzungen gibt es in der Regel auch Schmerzengeldansprüche. Wie bei allen Schadenersatzfällen empfiehlt es sich auch wegen des Schmerzengeldes, rasch einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Wenn Sie im Recht sind und Recht bekommen, muss in der Regel die Gegenseite auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes zusätzlich zum Schadensbetrag bezahlen. Sie haben meist einen Schadenersatzanspruch gegen jemand anderen, wenn dieser Sie durch sein Verschulden entweder verletzt hat oder Ihr Vermögen beschädigt hat.

Manchmal wird auch ohne Verschulden gehaftet, wenn zB eine sogenannte „Erfolgshaftung“ vorliegt, wenn also der Gegner für den Erfolg haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

 
 

Unsere Leistungen

Wir finden für Sie heraus, worauf und in welcher Höhe Sie einen Anspruch haben.

Wir kümmern uns um die Abwicklung, die Korrespondenz und die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung. Wir denken auch an die Absicherung möglicher Spätfolgen.

Unsere Kosten werden im Normalfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Checkliste

Da die meisten Schadenersatzansprüche aus Unfällen mit Fahrzeugen herrühren, wird im Folgenden aufgezeigt, was eine schriftliche Zusammenstellung enthalten könnte, die Sie bereits zum ersten Gespräch mit uns mitnehmen sollten:

  • polizeiliches Kennzeichen Ihres Fahrzeuges
  • Ihre Versicherung samt Anschrift und Polizzennummer
  • Ihre Rechtsschutzversicherung samt Anschrift und Polizzennummer
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug
  • dieselben Angaben über den Unfallgegner und dessen Fahrzeug
  • Unfalltag, Unfallort
  • selbst angefertigte Skizze über den Unfall
  • Name und Adresse der Zeugen
  • Reparaturrechnung
  • Mietwagenrechnung
  • bei Verletzungen Aufstellung über die Dauer, Intensität und Art der Schmerzen
  • bei Verletzungen auch eine Aufstellung über die Erschwernisse im täglichen Leben und über die Tätigkeiten, die Sie auf Grund des Unfalls nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt ausüben können (z.B. Radeln, Bergsteigen, längeres Autofahren, schwere Taschen tragen etc.)
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: