GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Gewerberecht

Das Gewerberecht stellt einen der ältesten und wohl auch einen der wichtigsten Teile des Besonderen Verwaltungsrechtes dar. In der Gewerbeordnung finden sich nicht nur allgemeine Bestimmungen, wie die Zulassung zur Ausübung eines Gwerbes und die Rechte und Pflichten der Gewerbetreibenden, sondern auch Detailregelungen für einzelne Gewerbe. Grundsätzlich ist eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Ausgenommen sind etwa Land- und Forstwirte, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, etc.

Im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes stellen sich zahlreiche Fragen - Was ist überhaupt ein Gewerbe? Wann bekommt man eine Gewerbeberechtigung? Wer ist davon ausgenommen? Was sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Betreibung eines Gewerbes? -  bei denen Ihnen Ihr Rechtsanwalt rechtsberatend zur Seite steht.

 
 

Unsere Leistungen

Für alle notwendigen Schritte im Sinne einer zentralen Anlaufstelle ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Viele Fragen wie zB Fortbetriebsrechte nach Todesfall, Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, Nachsichtsansuchens wegen Vorliegens von Ausschlussgründen oder Fragen in Verbindung mit der Errichtung von Betriebsanlagen sowie die damit verbunden Anzeigen und notwendigen Verfahrensschritte sollten aufgrund des bestehenden Umfangs der GewO von uns gelöst werden. Es sollte daher unsere Kanzlei zu Rate gezogen werden.

Checkliste

In einem Erstgespräch werden wir Ihre Handlungsmöglichkeiten darlegen und Sie darüber informieren, welche Schritte von uns zu setzen sein werden.

Auf dieses erste Gespräch sollten Sie gründlich vorbereitet sein und uns Ihre Wünsche und Ziele darstellen können, damit wir auf Ihre Vorstellungen so gut wie möglich eingehen und Ihnen einen rechtlich möglichen, Ihren Wünschen entsprechenden, Weg darlegen können.

 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: