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Insolvenzrecht

Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens oder auch einer Privatperson kann aufgrund widriger Umstände infolge Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führen.

Die Bestimmungen der Insolvenzordnung und des Strafgesetzbuches verpflichten den Schuldner zur laufenden Analyse seiner wirtschaftlichen Situation und zur Einleitung eines Sanierungsverfahrens, falls die Insolvenzsituation nicht kurzfristig behebbar ist. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder kann bei verspäteter Reaktion eine persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden treffen.

Das Insolvenzverfahren wird von dem Grundsatz beherrscht, dass das gesamte Vermögen des Schuldners zur gleichmäßigen und verhältnismäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger herangezogen wird. Je nach Verfahrensart liegt der Schwerpunkt in der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger oder in der wirtschaftlichen Erhaltung des Schuldners durch Sanierung.

 

Insolvenz eines Unternehmens

Durch die Reform des Insolvenzrechts (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010) wurden Konkurs- und Ausgleichsverfahren zu einem einheitlichen Insolvenzverfahren zusammengefasst. In diesem Verfahren gibt es neben dem Konkursverfahren ein gegenüber dem früheren Ausgleichsverfahren wesentlich attraktiveres Sanierungsverfahren, das mit oder ohne Eigenverwaltung des Unternehmers ausgestaltet sein kann.

Weiterhin besteht aber auch in einem Konkursverfahren die Möglichkeit, einen Sanierungsplan (früher: Zwangsausgleich) vorzulegen.

Insolvenz eines Privaten

Das Schuldenregulierungsverfahren für Privatpersonen bietet die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung auch gegen den Willen der Gläubiger, was in sonstigen Insolvenzverfahren nicht möglich ist. Allerdings sind Privatpersonen (jeder, der zum Zeitpunkt der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kein Unternehmen mehr betreibt, gilt als Privater) dazu verpflichtet, einen außergerichtlichen Aus-gleich zu versuchen und sich dies von der Schuldnerberatungsstelle bestätigen zu lassen.

 

Unsere Leistungen

Masseverwalter: Im gerichtlichen Insolvenzverfahren wird zumeist ein Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Situation zu erfassen und durch profunde Rechtskenntnis die bestmögliche Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Er ist dabei vor allem dem Gericht und den Gläubigern gegenüber verantwortlich.

Vertreter des Schuldners: Aus unserer Tätigkeit verfügen wir über die notwendige Erfahrung zur Handhabe Ihrer konkreten Situation. Unsere Erfahrung wird verstärkt aus unserer Vertretungsbefugnis vor Gericht und aus unserer Einbindung in das aktuelle Wirtschaftsleben.

Insolvenz eines Unternehmens: Im Fall eines Unternehmenskonkurses erheben wir gemeinsam mit Ihnen die konkrete Situation des Unternehmens. Wir weisen Sie auf spezielle Rechtsfragen hin und führt dabei nicht selten zu einer erheblichen Korrektur Ihrer bisherigen Einschätzung. Auf dieser Grundlage können wir im Falle der Notwendigkeit den Antrag auf Insolvenz-Eröffnung stellen und während des Verfahrens optimal mit dem vom Gericht bestellten Masseverwalter zusammenarbeiten, um Ihre Interessen zu vertreten. Entscheidend sind unsere Leistungen insbesondere hinsichtlich der Ziele Ihre Existenzgrundlage zu sichern, bzw. einen Zwangsausgleich und damit den Fortbestand Ihres Unternehmens zu erreichen.

Privatinsolvenz: Im Schuldenregulierungsverfahren (sogenannte "Privatinsolvenz") sichten und ordnen wir die Situation. Wir treten mit den Gläubigern in Kontakt und unternehmen einen außergerichtlichen Versuch eines Ausgleiches. Sollte dieser mangels Zustimmung der Gläubiger scheitern, erstellen wir auf Grundlage einer seriösen Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Entwicklung einen Zahlungsplan und legen diesen gemeinsam mit dem Antrag auf Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens bei Gericht vor. Durch unsere Vertretung vor Gericht arbeiten wir für die Zielsetzung, dass Sie nach einigen Jahren der Zahlungen, wodurch Ihre Gläubiger lediglich teilweise Befriedigung erlangen, einen wirtschaftlichen "Neustart" vornehmen können.

Checkliste

  • Fertigen Sie eine möglichst genaue Vermögensaufstellung an.
  • Sammeln Sie sämtliche Unterlagen und Aufstellungen über offene Forderungen von Gläubigern.
  • Wenn Sie der Auffassung sind, dass Forderungen Ihnen gegenüber unberechtigt sind, so sollten Sie sämtliche Unterlagen und Informationen sammeln, die Ihrem Rechtsstandpunkt dienen.
  • Stellen Sie Ihre derzeitige wirtschaftliche Situation und Ihre für die Zukunft absehbare wirtschaftliche Kapazität dar.
  • Beachten Sie, dass gesetzlich (§ 69 Abs 2 10) die Verpflichtung besteht, den Konkursantrag spätestens 60 Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist droht die persönliche Verpflichtung zum Schadenersatz.
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: