GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Inkasso

Selbsthilfe ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.

Wenn Sie von einem Schuldner eine Forderung einbringlich machen wollen, muss alles den vorgeschriebenen Weg gehen. Sie müssen zunächst einen Exekutionstitel gegen den Schuldner erwirken. Darunter versteht man einen Zahlungsbefehl oder ein Urteil, also eine gerichtliche Entscheidung, die den Schuldner dazu verpflichtet, seine Schuld bei Ihnen zu bezahlen.

Damit ist es aber noch nicht getan. Wenn der Schuldner auch jetzt noch nicht freiwillig zahlt, muss die Gerichtsentscheidung auf exekutivem Wege durchgesetzt werden.

 
 

Unsere Leistungen

Wir können den Schuldner zunächst unter Setzung einer kurzen Frist von ein- oder zwei Wochen auffordern, die Forderung samt den Ihnen zustehenden Zinsen und Mahnspesen zu bezahlen. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht nach, werden wir ohne weiteres Zuwarten bei Gericht eine Klage einreichen oder, bei Forderungen unter € 30.000,--, die Erlassung eines gerichtlichen Zahlungsbefehles beantragen. Wenn der Schuldner keinen Einwand erhebt, und das ist bei unbestrittenen Forderungen die Regel, wird uns sehr bald ein rechtskräftiges Urteil oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vorliegen.

Nun werden wir prüfen, welches Exekutionsmittel geeignet ist, das Urteil durchzusetzen und die Bezahlung Ihrer Forderung zu erzwingen. Wenn der Schuldner Eigentümer einer Liegenschaft ist, werden wir in erster Linie prüfen, ob eine Zwangsversteigerung infrage kommt. Wenn dies nicht möglich ist, etwa weil die Liegenschaft mit Pfandrechten überlastet ist, können wir mit einer Lohnpfändung gegen den Schuldner vorgehen oder auch das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners pfänden und verwerten. Wenn Ihr Schuldner selbst Unternehmer ist, kann sein Betrieb zwangsverwaltet werden, auch andere Exekutionsmöglichkeiten kommen infrage. Die einbringlich gemachten Beträge werden von uns umgehend an Sie weitergeleitet.

Checkliste

Um rasch und effizient für Sie einzuschreiten, benötigen wir von Ihnen insbesondere nachfolgende Unterlagen und Informationen:

  • Angebot
  • Auftragsschreiben
  • Lieferscheine
  • Rechnungen
  • Nach Möglichkeit Information über allfällige Vermögenswerte des Schuldners
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: