GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Immobilienkauf

Die Schaffung von Eigenheim ist nach Gesundheit einer der größten Wünsche einer österreichischen Familie.

Der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist meistens eine wichtige Entscheidung im Leben, die üblicherweise mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden ist.

Der Kauf einer Immobilie birgt aber viele rechtliche Gefahren in sich, an die man kaum denkt. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellen des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) ist daher notwendig. Das Verwenden von standardisierten Musterverträgen berücksichtigt die im Einzelfall auftretenden Probleme meistens nicht ausreichend!

 
 

Unsere Leistungen

Die rechtzeitige eingehende Beratung durch einen Rechtsanwalt vor dem Kauf der Immobilie kann Sie vor bösen Überraschungen bewahren. Professionelle treuhändige Abwicklung des Kaufes durch Ihren Rechtsanwalt kann Risiken vermeiden.

Im Rahmen der rechtlichen Beratung durch den Rechtsanwalt kann vor dem Kauf eines Grundstückes abgeklärt werden, ob dieses für den von Ihnen gewünschten Bau des Eigenheims überhaupt geeignet ist. Ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen? Welche Bauweise ist auf dem Grundstück zulässig? Ist das Grundstück mit Rechten Dritter (zum Beispiel Fahrtrechten, etc.) belastet?

Bereits vor dem Kauf der Immobilie, spätestens aber bei der Vertragsgestaltung, kann dafür Sorge getragen werden, dass der Käufer keine mit dem Grundstück verbundenen Verbindlichkeiten (Pfandrechte, Abgabenschulden, etc.) zu übernehmen hat.

Der Rechtsanwalt fungiert bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes als Treuhänder sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer; in dieser Funktion sorgt der Rechtsanwalt dafür, dass der Verkäufer rechtzeitig den Kaufpreis erhält und der Käufer gleichzeitig im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.

Checkliste

Zur Errichtung eines Kaufvertrages wären idealerweise zur Erstbesprechung bereits folgende Informationen vorzubereiten:

  • Exakte Daten des Verkäufers und Käufers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift);
  • Daten über den Kaufgegenstand (Eigentumswohnung, Haus, Grundstück) – zum Beispiel exakte Anschrift, möglicherweise grundbücherliche Einlagezahl und Katastralgemeinde (falls bekannt);
  • falls vorhanden: etwaige Schätzungsgutachten, etc.;
  • Auflistung von Inventar (Möbeln, etc.), das mitverkauft werden soll;
  • falls vorhanden: Unterlagen / Urkunden, (Alt-)Verträge über den Kaufgegenstand.
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: