GRAZ, WIEN, VILLACH,
FELDBACH, KAPFENBERG

Strafrecht

Opfer einer Straftat sind nicht nur Zeugen im Strafprozess, sondern sie haben auch die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und damit am Verfahren mitzuwirken. Nur auf diesem Weg erhalten sie das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und sich damit vom Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Sie können an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, durch einen Vertreter in der Hauptverhandlung anwesend sein und an den Beschuldigten und Zeugen Fragen stellen. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Schadenersatz, der bei entsprechendem Nachweis bereits im Strafverfahren zugesprochen werden kann.

Der nicht zu unterschätzende Vorteil: Man erspart sich einen weiteren Prozess und damit Geld, Zeit und Nerven.

 
 

Unsere Leistungen

Wir schätzen anhand Ihrer Information den Ihnen zustehenden Schadenersatzanspruch und erklären vor der Polizei, dass Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen. Wir besorgen eine Aktenabschrift und damit die für Sie nötigen Informationen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, welche Unterlagen oder Angaben noch notwendig sind, damit Sie zu Ihrem Geld kommen, legen die nötigen Urkunden dem Gericht vor und stellen die entscheidungswesentlichen Anträge. Schlussendlich vertreten wir Sie in der Verhandlung.

Während Sie vor dem Verhandlungssaal bis zu Ihrer Vernehmung warten müssen, stellen wir die notwendigen Fragen an Beschuldigte und Zeugen. Da wir durch unsere Anwesenheit während der gesamten Verhandlung sämtliche Aussagen kennen, können wir auf Bedenken des Gerichts entsprechend reagieren und Sie bei Ihrer Vernehmung durch Fragen unterstützen.

Durch die gute Vorbereitung des Prozesses und penible Dokumentation Ihrer Schadenersatzansprüche ist der Richter in der Lage, bereits in diesem Prozess über das Schmerzengeld zu entscheiden. Sie ersparen sich damit ein weiteres Verfahren.

Checkliste

Zum Besprechungstermin bei uns nehmen Sie am besten mit:

  • Polizze einer allfälligen Rechtsschutzversicherung
  • Unterlagen von Spital, Ärzten, Krankenstand
  • Unterlagen über einen allfälligen Verdienstentgang
  • Rechnungen (z.B. über Reparaturen, Putzerei)
  • Notizen über Sachverhalt, insbesondere Datum und Örtlichkeit des Vorfalls bzw welche Polizeidienststelle eingeschritten ist
 

Informationen

Für nebenstehende Rechtsgebiete können Sie nähere Informationen abrufen: